Kosten
Finanzierungsmöglichkeiten
Privat/Beihilfe
Wenn Sie privat versichert sind, werden Ihnen die Kosten der Therapie entsprechend Ihres individuellen Vertrags erstattet. Eine Erstattung der Kosten durch die Beihilfe und Heilfürsorge (Bundeswehr/Polizeit) ist nach entsprechender Genehmigung ebenfalls möglich.
Selbstzahler*innen
Sie können die Therapie auch privat finanzieren. Dies bietet maximale Flexibilität und Diskretion, da keine Diagnose an Versicherungen übermittelt wird. Die Kosten pro Sitzung belaufen sich auf 134,06€.
Gesetzliche Krankenversicherung
Für gesetzlich Versicherte besteht im Einzelfall die Möglichkeit einer Finanzierung über das Kostenerstattungsverfahren. Sind die Voraussetzungen erfüllt, können wir gemeinsam überprüfen, ob eine Behandlung in meiner Praxis möglich ist.
Kostenerstattungsverfahren
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und keinen Therapieplatz in einer Praxis mit Kassenzulassung finden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Übernahme der Kosten Ihrer Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren beantragen.
Voraussetzungen
- Es besteht eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung und eine psychotherapeutische Behandlung ist medizinisch notwendig.
- Trotz eigener Bemühungen konnte innerhalb einer zumutbaren Frist kein Therapieplatz in einer Praxis mit Kassenzulassung gefunden werden.
Ablauf
- Sie fragen bei mir an: wir prüfen, ob Kapazitäten bestehen und Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse: Für die Beantragung arbeite ich in der Regel mit einem Dienstleister (https://tepavi.de/patient-innen) zusammen. Hierbei fallen zusätzliche Kosten für Sie an.
- Genehmigung abwarten: Nach Prüfung erhalten Sie einen Bescheid.
- Therapie beginnen: Bei Genehmigung kann die Therapie starten.
Gerne unterstütze ich Sie bei diesem Prozess.
Haben Sie Fragen zu den Kosten?
Kontaktieren Sie mich gerne für ein Erstgespräch.